Jeder Vertrag eines Kunden mit seinem Lieferanten, zur Gestaltung einer Werkleistung, hat folgende drei Teile:

  1. Rechtliche Formulierungen zur bestmöglichen Wahrung eines Vorteils, sowie zur Festlegung von Rechtsnormen und Rahmenbedingungen
  2. Wirtschaftliche Abwicklung, Ausgleich von Geld und Leistung
  3. Eigentliche Leistungsbeschreibung mit technischer Beschreibung und technischen Rahmenbedingungen und technischer Ziele

So üblich es ist, den rechtlichen Teil (1) durch einen Experten, einen Rechtsanwalt erstellen oder zumindest kontrollieren und/oder optimieren zu lassen, sollte auch der technische Teil (2)  durch einen Experten erstellt oder zumindest kontrolliert und/oder optimiert werden.