Im Zivilprozess ist Unterstützung im Bereich der Informations-Technologien bereits vor den ersten Einvernahmen sinnvoll.
- Durchführung von Befundaufnahmen auch mit Kläger und Beklagtem
- Qualifizierte Beweissicherung am Tatort, bei Bedarf auch Aubau und Verbringung von Systemen unter Strom.
- Erstellung von Befund und Gutachten
- Beratung und Übersetzung von IT’isch ins Deutsche und Deutsch in IT’isch
- Teilnahme an Verhandlungen mit Zeugenvernahme und Gutachtenerläuterung
- Technische Analysen von Vergleichsurteilen
- Unterstützung bei der Urteilsausformulierung