Im Zivilprozess ist Unterstützung im Bereich der Informations-Technologien bereits vor den ersten Einvernahmen sinnvoll.

  1. Durchführung von Befundaufnahmen auch mit Kläger und Beklagtem
  2. Qualifizierte Beweissicherung am Tatort, bei Bedarf auch Aubau und Verbringung von Systemen unter Strom.
  3. Erstellung von Befund und Gutachten
  4. Beratung und Übersetzung von IT’isch ins Deutsche und Deutsch in IT’isch
  5. Teilnahme an Verhandlungen mit Zeugenvernahme und Gutachtenerläuterung
  6. Technische Analysen von Vergleichsurteilen
  7. Unterstützung bei der Urteilsausformulierung