Im Strafrechtsprozess bedarf es oftmals der Unterstützung rund um die Informations-Technologien.

  1. Vorbesprechung und Erläuterung von Befunden und Gutachten
  2. Teilnahme an Hauptverhandlung sowie Gutachtenerläuterungen
  3. Technische Zeugeneinvernahmen
  4. Ausführung von Beweisanträgen
  5. Beratung und Übersetzung von “IT’isch” ins Deutsche und Deutsch in “IT’isch”
  6. Fachgerechte Löschung / Vernichtung von inkriminierten Datenträgern, vor Wiederausgabe oder Weiterverwertung.