Im Strafrechtsprozess bedarf es oftmals der Unterstützung rund um die Informations-Technologien.
- Vorbesprechung und Erläuterung von Befunden und Gutachten
- Teilnahme an Hauptverhandlung sowie Gutachtenerläuterungen
- Technische Zeugeneinvernahmen
- Ausführung von Beweisanträgen
- Beratung und Übersetzung von “IT’isch” ins Deutsche und Deutsch in “IT’isch”
- Fachgerechte Löschung / Vernichtung von inkriminierten Datenträgern, vor Wiederausgabe oder Weiterverwertung.