Jeder Vertrag eines Kunden mit seinem Lieferanten, zur Gestaltung einer Werkleistung, hat folgende drei Teile:
- Rechtliche Formulierungen zur bestmöglichen Wahrung eines Vorteils, sowie zur Festlegung von Rechtsnormen und Rahmenbedingungen
- Wirtschaftliche Abwicklung, Ausgleich von Geld und Leistung
- Eigentliche Leistungsbeschreibung mit technischer Beschreibung und technischen Rahmenbedingungen und technischer Ziele
So üblich es ist, den rechtlichen Teil (1) durch einen Experten, einen Rechtsanwalt erstellen oder zumindest kontrollieren und/oder optimieren zu lassen, sollte auch der technische Teil (2) durch einen Experten erstellt oder zumindest kontrolliert und/oder optimiert werden.