Nach erfolgter Befundaufnahme und Analyse aller Daten, zieht der Sachverständige seine Schlüsse auf Basis …

  • seiner Ausbildung,
  • seiner Erfahrung in Technologien, Produkten und Marktüblichkeit,
  • publizierter wissenschaftlicher Erkenntnisse,
  • statistischen Auswertungen von Datenerfassungen oder
  • Nachstellung von Ereignissen im Versuch.

und formuliert diese in einem Gutachten.

Das Privatgutachten

Privatgutachten werden von Kunden, Lieferanten, Konsumenten  oder anderen öffentlichen Stellen beauftragt, um eine professionelle Feststellung des Istzustandes einer Problemstellung, durch einen unabhängigen sachkundigen Dritten zu erhalten. Diese kann zur Durchsetzung von eigenen Ansprüchen, außergerichtlichen Einigungen, Nach- oder Neuverhandlungen, aber auch im Zuge von Verwaltungsverfahren Verwendung finden.

Das Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden von Staatsanwaltschaften und Richtern zur Entscheidungsfindung/Untermauerung von Anklagen und in Verfahren eingeholt.

Das Überprüfungsgutachten

Dient der Überprüfung von sich widersprechenden, unvollständigen oder falsch scheinenden Gutachten, zweier oder mehrerer sich teilweise oder zur Gänze widersprechenden Gutachten.